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ALfA begrüßt Urteil des Hamburger Landgerichts – Kaminski: „Gericht beweist Augenmaß“

Pressemitteilungen

25.8.2020

Zu dem Urteil, dass das Landgericht Hamburg gegen den Anti-Abtreibungsaktivisten Klaus Günter Annen gefällt hat, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski:

 

Augsburg. Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. begrüßt das Urteil, das das Landgericht Hamburg gestern gegen den Anti-Abtreibungs-Aktivisten Klaus Günter Annen gefällt hat. Der Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden darf nicht instrumentalisiert werden, um auf das Unrecht massenhafter vorgeburtlicher Kindstötungen aufmerksam zu machen.

 

Auch wenn der deutsche Rechtsstaat seiner Verpflichtung zum Schutz des Lebens ungeborener Kinder derzeit nur höchst unzureichend nachkommt, so stellt die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib – anders als die Vernichtung der Juden im Deutschen Reich – doch kein Staatsziel des wiedervereinigten Deutschland dar, zu dessen Erreichung es – anders als das Hitler-Regime – sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzte.

 

Im Gegenteil: Mit der Pflichtberatung, die aus Sicht der ALfA verbesserungswürdig ist und deren Praxis daher auf den Prüfstand gehört, werden ungewollt Schwangeren staatliche Hilfen für ein Leben auch mit einem unerwarteten oder zunächst unerwünschten Kind angeboten. Dass Ärzte vom allgemeinen Tötungsverbot ausgenommen werden, wenn die Schwangere die Beratung nachweist, braucht niemand gutzuheißen, ändert aber nichts daran, dass Abtreibungen in Deutschland weiterhin rechtswidrige Taten darstellen.

 

Zudem hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil auch festgestellt, dass die Abtreibungen anbietende Ärztin Kristina Hänel weiterhin Äußerungen hinnehmen muss, wie die, dass vorgeburtliche Kindstötungen ein „abscheuliches Verbrechen“ seien (so auch das II. Vatikanische Konzil) und „Blut“ an „ihren Händen“ klebe. Aus Sicht der ALfA ist das Urteil gegen Annen, der sich keiner der im Bundesverband Lebensrecht (BVL) zusammengeschlossenen Lebensrechtsorganisationen angeschlossen hat, daher eines, mit dem das Landgericht Hamburg Augenmaß bewiesen hat.

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

E-Mail: cornelia.kaminski@t-online.de

Telefon: 0178/5888300

25. August 2020/von wp@achteins.com
Schlagworte: Abtreibung, Annen, Hänel, Landgericht Hamburg, Urteil, Verbrechen
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